Autozulassung in Spanien für Deutsche
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Zulassung eines Fahrzeuges am spanischen Ferienwohnsitz
Sie möchten Ihr KFZ auf Marbella ummelden? - Wir übernehmen das gerne für Sie - schnell, zuverlässig und zu fairen Preisen!!
Sie sollten folgendes beachten:
Als Resident dürfen Sie maximal 30 Tage mit Ihrem heimischen Kennzeichen auf Marbella fahren. Vor Ablauf dieser Frist müssen Sie jedoch die Ummeldung bei den Behörden eingeleitet haben. Wenn Sie kein Resident sind, können Sie Ihr Fahrzeug ummelden, müssen dies jedoch nicht zwingend tun.
Leider ist die Kfz Ummeldung in Marbella deutlich komplizierter als das Ummelden eines KFZ´s in Deutschland. Damit das Auto ummelden in Marbella klappt sind bis zu 9 Behördengänge einzurechnen! Das ganze Procedere dauert ca. 3 bis 6 Wochen. Mit unserem Service ersparen Sie sich unnötige Behördengänge, Schererein Kosten. Wir erledigen für Sie sämtliche Formalitäten zuverlässig und schnell!!
Wir betreuen Kfz-Besitzer mit Rat und Tat. Unsere Erfahrung garantiert Ihnen einen reibungslosen und kostengünstigen Service. Fordern Sie einfach unverbindlich ein Angebot an!!
So klappt das Auto ummelden in Marbella!
Auto in Spanien, Ummeldung, Zulassungsdienst, Preise, Kosten
Auch innerhalb der EU besteht jedoch die Verpflichtung, ein Fahrzeug dort zuzulassen, wo es hauptsächlich in Betrieb genommen wird, andernfalls riskieren Sie eine Bestrafung wegen Steuervergehen. Ausführliche Informationen finden Sie auch unter www.dgt.es oder www.mir.es /tráfico. Außerdem ist gerade bei älteren Fahrzeugen die Steuer und Versicherung in Spanien wesentlich niedriger.
Kosten für die Umschreibung in Spanien:
Ihren deutschen PKW auf spanische Kennzeichen zu wechseln kostet in der Regel einmalig 300-3000€, danach sparen sie jedes Jahr zwischen 300 und 1000€ außerdem müssen sie nie mehr zum TÜV sondern nur zur spanischen ITV und die ist locker! |
Autozulassung in Spanien für Deutsche
- Gestoria
Traditionell ist es in Spanien ist es üblich, eine Agentur (gestoria) mit der Erledigung bürokratischer Vorgänge zu beauftragen. Versuchen sie es selbst laufen sie gegen eine Wand. Vergleichen Sie die Leistungen und Preise der örtlichen gestorias genau und vereinbaren Sie die zu zahlende Gebühr unbedingt im voraus. Auch der spanische Automobilclub RACE www.race.es unterhält eine Gestoria, die zu vernünftigen Preisen seriös arbeitet.
- Zulassung
Auch wenn Sie keinen Hauptwohnsitz (residencia) in Spanien haben, können Sie am Ort Ihres Ferienwohnsitzes ein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen. Ansprechpartner für die Ausstellung des permiso de circulación ist die für den Ferienwohnsitz zuständige Jefatura Provincial de Tráfico . Dort sind vorzulegen:
- - Ihr deutscher Personalausweis oder Reisepass
- - Nachweis Ihres spanischen Ferienwohnsitzes
- - die deutschen Fahrzeugpapiere
- - eine in Spanien abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung (seguro de vehículos)
- - der Nachweis, dass Sie die Straßensteuer bezahlt haben
- - EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Homologation und das Prüfprotokoll der spanischen Prüfstelle ITV
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Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen für die Ummeldung bei Auto-Ummeldung auf Marbella vorgelegt werden:
- Kopie Personalausweis (Vorder und -Rückseite/Gesicht
gut sichtbar)oder Reisepass
- Kopie der Meldebestätigung Ihrer spanischen Gemeinde
oder ( = Certificado de Empadronamiento) oder Grundbuchauszug über Immobilieneigentum (Escritura) und eine aktuelle Telefon- oder Stromrechnung
- Kopie des Formulars Ihrer N.I.E. Die N.I.E. ist die Anmeldung bei der spanischen Steuerbehörde oder Aufenthaltsgenehmigung (Residencia)
- Original- Fahrzeugbrief
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC (kann für Fahrzeuge ab Baujahr 1999 beim Hersteller angefordert werden) - wenn Sie diese Bescheinigung nicht bekommen können, können wir alternativ ein Gutachten von einem Ingenieur von Ihrem Kfz erstellen lassen
- Nur bei Besitzerwechsel des Fahrzeugs = wenn Sie nicht im Kfz-Brief als Halter eingetragen sind: Original-Kaufvertrag der den Kauf & Preis des Kfz bescheinigt & Kopie des Verkäufers
Wenn Sie die Anforderung für die Befreiung von der Öko-Zulassungssteuer erfüllen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Meldebestätigung Ihrer deutschen Gemeinde oder eines anderen Landes
- Original-Kaufvertrag oder Rechnung Ihres Fahrzeuges
Rufen Sie uns einfach an und fordern ein unverbindliches Angebot für Auto-Ummeldung auf Marbella an!
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Informieren Sie sich hier über den weiteren Ablauf, wenn Sie uns für die Kfz-Ummeldung auf Marbella beauftragen möchten
Rechnen Sie damit, dass die Ummeldung - mit und ohne Hilfe einer Gestoria - ca. 4 - 8Wochen in Anspruch nehmen wird.
Steuern
Die Zulassungssteuer (impuesto de matriculación) in Höhe von 7 (bis 1600 ccm) bzw. 12 % entfällt nur bei einer wirklichen Wohnsitzverlegung, nicht jedoch bei der Anmeldung eines Fahrzeuges am Ferienwohnsitz, in der Praxis werden, rechtswidrigerweise, auch in Fällen wo der Hauptwohnsitz verlegt wird dennoch diese getarnten Importabgaben verlangt.
Die Straßensteuer (impuesto municipal de circulación) ist eine Gemeindesteuer, die vierteljährlich bei der Steuereinzugsbehörde SUMA oder der Gemeindekasse zu zahlen ist. Sie ist in den einzelnen Regionen Spaniens sehr unterschiedlich hoch.
Technische Inspektion
Alle gebrauchten Pkw, die erstmals in Spanien zugelassen werden sollen, müssen zuvor bei der technischen Prüfstelle (Inspección Técnica de Vehículos) ITV vorgeführt werden (ca. 100 €). Die Prüfkriterien entsprechen nicht denen des deutschen TÜV, sondern sind wesentlich lockerer. Später müssen Pkw, die 4 - 10 Jahre alt sind, alle 2 Jahre vorgeführt werden, ab 10 Jahre jährlich.
Motorräder müssen erstmals nach 5 Jahren zur technischen Inspektion, in der Folgezeit alle 2 Jahre, eine Ummeldung lohnt, im Gegensatz zu PKW meist nicht.
Versicherung
Auch in Spanien besteht selbstverständlich Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Bevor Sie Ihr Auto zulassen können, müssen Sie also bei einem in Spanien ansässigen Kfz-Versicherer eine Kfz-Haftpflichtversicherung (seguro de vehículos) abschliessen. Die spanischen Versicherungstarife sind meist weniger hoch wie die deutschen, dennoch lohnt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen. In der spanischen Versicherungspolice müssen alle in Frage kommenden Fahrer genannt werden, ein Schadenfreiheitsrabbat in maximaler Höhe von 50% ist relativ einfach zu erhalten und gilt für beliebig viele Verträge!.
Abmeldung in Deutschland
Melden Sie Ihr Auto erst dann in Deutschland ab, wenn die Zulassung in Spanien vollständig erledigt ist. Die deutsche Botschaft und die (General)-Konsulate in Barcelona, Sevilla, Palma de Marbella sind nicht mehr verpflichtet, die Abmeldung vorzunehmen; sie tun dies nur noch nach eigenem Ermessen und als Entgegenkommen (Kleine Geschenke etc.) Eine telefonische Anfrage im voraus ist daher sinnvoll.
Ihren deutschen Kfz-Versicherer sollten Sie in jedem Fall selbst von der Ummeldung informieren und eine Kopie der spanischen Anmeldebescheinigung beilegen.
Kauf in Spanien
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug in Spanien kaufen, das schon dort zugelassen ist, entfällt viel bürokratischer Aufwand. Der Käufer muss sich nur innerhalb von 10 Tagen bei der Jefatura de Tráfico melden und dort das Formular zur Umschreibung (Solicitud de Transferencia) zusammen mit dem Fahrzeugbrief einreichen.
Anders als in Deutschland bleibt das spanische Kennzeichen von der ersten Zulassung bis zur Verschrottung das gleiche.
Wenn Sie erwägen, am Ort Ihres Ferienwohnsitzes einen Neuwagen zuzulassen, kaufen Sie diesen zwar etwas teuerer in Spanien direkt, doch sparen sich viel Ärger. Der Preis, der offiziell im Laden genannt wird, beinhaltet die spanische Mehrwertsteuer (16 %). Er ist oft noch verhandelbar, denn für viele Modelle gibt es Sonderangebote (offertas) und Nachlässe (decuentos). Die Erledigung des Anmeldevorgangs überlassen Sie in diesem Fall am besten dem Händler.
Kanarische Inseln
Auf den Kanarischen Inseln wird streng darauf geachtet, dass Fahrzeuge, die dort bleiben sollen, auch tatsächlich auf spanische Kennzeichen umgemeldet werden. So wird bei der Ankunft der Fahrzeuge oft eine Kaution verlangt, die erst dann zurückerstattet wird, wenn der Nachweis der Ummeldung erbracht ist oder das Fahrzeug wieder ausgeführt wird.
Die Kanarischen Inseln unterliegen nicht den gleichen steuerlichen Regelungen wie Festlandspanien und die Balearen. Die Zulassung eines mitgebrachten Fahrzeuges ist dort nicht nur meist teuerer, weil außer der 6%igen Zulassungssteuer auch noch eine "Inselsteuer" (I.G.I.C.) zu entrichten ist, sondern auch komplizierter, weshalb sich die Einschaltung einer Gestoria empfiehlt. Auch die Gebühren für deren Dienste und die Kosten der Überführung sollten in die Überlegung einbezogen werden, ob nicht eventuell der Fahrzeugkauf vor Ort günstiger ist - unkomplizierter ist er in jedem Fall.
Die Höhe der zu zahlenden Steuern ist von verschiedenen Faktoren abhängig, nach denen Sie sich aktuell nur vor Ort bei der zuständigen Jefatura de Tráfico erkundigen können.
Führerschein
Die Verpflichtung zur Umschreibung von Führerscheinen ist EU-weit am 01.07.1996 entfallen. Die bisher in Spanien geforderte "Registrierung" von EU-ausländischen Führerscheinen, die praktisch einer Umschreibung gleichkam, darf lt. Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 09.09.2004 nicht mehr verlangt werden, was aber die spanischen Polizisten nicht davon abhält Ihnen ein Bußgeld von 450€ aufzubrummen wenn sie beweisen können daß sie resident sind und einen ausländischen Führerschein benutzen, ggf. besser Tourist sein!. |